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Häufig gestellte Fragen

Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) sind das hauptsächliche Arbeitsregelwerk der Diakonie in Bayern. Die meisten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitenden der Rummelsberger Diakonie kommen auf dieser Basis zustande. Die klare Einordnung nach Tabellen und Erfahrungsstufen ermöglicht – unter Einbeziehung der regelmäßigen Tarifsteigerungen – eine hohe Planungs- und Verdienstsicherheit. Verpflichtende Eingruppierungen nach Tätigkeiten und deren klare Beschreibung in den AVR sorgen für Transparenz und verhindern ein Gender-Gap: Männer und Frauen verdienen nach AVR bei gleicher Tätigkeit immer gleich viel.

Der Erholungsurlaub beträgt bei der 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage. Zusätzlich können Sie sich bei den Rummelsbergern über drei zusätzliche freie Tage im Jahr (Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester) freuen. Zudem gibt es Sonderurlaub für Mitarbeitende die in der Nachtschicht arbeiten (110 Nachtarbeitsstunden 1 Arbeitstag, 220 Nachtarbeitsstunden 2 Arbeitstage, usw.). 
Außerdem können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, oder wenn Sie Ü50 sind, Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung erhalten. 

Wenn Sie seit dem 1. Oktober beschäftigt sind und am 31. Dezember in einem Dienstverhältnis stehen, haben Sie Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Die Jahressonderzahlung beträgt  80% von dem, dem/der Dienstnehmer*in in den Kalendermonaten Juli, August, September, durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts.

Als Mitarbeiter*in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit unterschiedlichen Tätigkeiten. Bei uns finden Sie eine wertvolle Aufgabe in einem wertschätzenden Arbeitsklima. Alle Mitarbeitenden werden angenommen wie sie sind und sind Teil der Rummelsberger Familie. Eine starke Mitarbeitervertretung trägt dazu bei, dass die Mitarbeitenden ein attraktives und durch Vertragsrichtlinien geregeltes Arbeitsumfeld mit zahlreichen Benefits vorfinden. Viele Arbeitgebervorteile ergeben sich aus den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern), weitere aus den Dienstvereinbarungen der Rummelsberger Diakonie und dem sogenannten Familienbudget.

Die Religionszugehörigkeit spielt vorerst keine Rolle, außer Sie möchten eine Leitungsfunktion übernehmen (christliche Konfession). 
Wichtig ist nur, dass Ihre persönliche Haltung mit den christlichen Werten vereinbar ist, Sie den den kirchlichen und diakonischen Zielen der Einrichtung zustimmen und den humanen Auftrag erfüllen wollen. 

Die Diakonischen Akademie (intern) hat ein großes Angebot an Fort- und Weiterbildungen.
Sie können aber auch an externen Fort- und Weiterbildungen teilnehmen, wenn der Inhalt der Fort- oder Weiterbildung für Ihren Arbeitsbereich hilfreich ist.